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   LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 16/11   

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https://dejure.org/2012,14978
LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 16/11 (https://dejure.org/2012,14978)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.02.2012 - 318 S 16/11 (https://dejure.org/2012,14978)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 318 S 16/11 (https://dejure.org/2012,14978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnungseigentum - Unzulässiger Anbau eines Balkons

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Balkon ein Balkon und keine Loggia?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10

    Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau

    Auszug aus LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 16/11
    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil, wobei entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (std. Rspr.; vgl. etwa BGH, NZM 2011, 512).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 16/11
    Bei der Bewertung, ob eine Beeinträchtigung erheblich ist, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, und zwar auch der grundrechtlich geschützten Positionen, wobei die Schwelle für das Vorliegen eines Nachteils im Lichte von Art. 14 GG insgesamt eher niedrig anzusetzen ist (BVerfG, NZM 2005, 182, 183).
  • OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05

    Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch

    Auszug aus LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 16/11
    Es bedarf dazu jeweils der Bewertung der Umstände des Einzelfalls (s. OLG München, NZM 2005, 509, 510).
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 5/21

    Wann muss ein Eigentümer einen Nachteil nicht hinnehmen?

    Ähnlich wie bei der Anbringung einer Balkonplatte oberhalb einer Wohnung (vgl. dazu LG Hamburg, ZWE 2012, 287 = ZMR 2012, 574) wird dadurch der freie Blick in den hinteren Bereich des Grundstücks beeinträchtigt.
  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13

    Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses über eine

    Ebenso, wie ein einzelner Eigentümer benachteiligt wird, wenn die "Endlage" bzw. "Freiluftlage" seines Balkons durch die Errichtung eines höhergelegenen Balkons beeinträchtigt wird (vgl. Kammer, ZWE 2012, 287) oder er sich dem dauerhaften Anblick eines "Skulpturengartens" nicht entziehen kann (Kammer, Urt. V. 12.12.2012 - 318 S 31/12, abrufbar unter BeckRS 2013, 07041), vermag die Entfernung eines den Gartenbereich einer Wohnanlage prägenden Baumes wegen der damit verbundenen erheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks einen Nachteil im Sinne von § 14 Ziff. 1 WEG zu begründen (vgl. dazu jüngst auch BGH, NJW 2013, 1439, Tz. 5).
  • LG Berlin, 16.12.2015 - 85 S 293/14

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung eines Gebäudes durch nachträglichen Einbau

    Ferner eröffnet die Möglichkeit zum Öffnen eines Fensters mit bodentiefen Fensterflügeln ohne Austritt nicht die Möglichkeiten zu einer erhöhten Nutzung wie im Fall des Anbaus eines Balkons mit einer Kragplatte (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 2011 - 9 S 75/10 - LG Hamburg, Urteil vom 29. Februar 2012 - 318 S 16/11 - jeweils zitiert nach juris).
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